Factoring für Ärzte: GOÄ-Erstattungen beschleunigen
Privatpatienten zahlen GOÄ-Rechnungen oft erst nach Wochen. Factoring bietet Ärzten sofortige Liquidität und 100% Ausfallschutz.
Factoring für Ärzte: GOÄ-Erstattungen beschleunigen
Privatpraxen und Ärzte mit Privatpatienten kennen das Problem: Die Behandlung ist abgeschlossen, die GOÄ-Rechnung gestellt – aber die Erstattung lässt 30, 60 oder sogar 90 Tage auf sich warten. Im Durchschnitt vergehen 58 Tage bis zur GOÄ-Erstattung.
Die Liquiditätsherausforderung in Privatpraxen
Arztpraxen haben hohe Fixkosten: Miete, Personal, medizinische Geräte, Verbrauchsmaterial. Diese Kosten fallen monatlich an – unabhängig davon, wann Patienten ihre Rechnungen bezahlen.
Wie funktioniert Factoring für Ärzte?
- Sie behandeln den Patienten und stellen die GOÄ-Rechnung wie gewohnt.
- Sie übertragen die Forderung an den Factoring-Partner.
- Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie bis zu 90% der Rechnungssumme.
- Der Factoring-Partner übernimmt Kommunikation mit Patient und PKV.
Berufsrechtliche Zulässigkeit
Factoring für Ärzte ist zulässig, sofern die ärztliche Schweigepflicht gemäß § 203 StGB gewahrt bleibt, der Patient der Datenweitergabe zugestimmt hat und der Factoring-Partner als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO gebunden ist.
Vorteile für Ihre Praxis
- Sofortige Liquidität in 48 Stunden
- 100% Ausfallschutz bei Patienteninsolvenz
- Kein Mahnwesen – der Factoring-Partner übernimmt alles
- Planbare Finanzen für Ihre Praxisplanung
- Mehr Zeit für Patienten statt Verwaltung
Fazit
Factoring ist für Ärzte und Privatpraxen eine DSGVO-konforme Lösung, die Liquiditätsprobleme dauerhaft löst. Als regionaler Spezialist in Nordbayern beraten wir Sie persönlich.
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