Was kostet Factoring für Kanzleien wirklich? Kosten im Überblick
Wie viel kostet Factoring für Kanzleien wirklich? Wir erklären alle Kostenbestandteile und zeigen, wann sich Factoring lohnt.
Was kostet Factoring für Kanzleien wirklich?
Die häufigste Frage bei Factoring: Was kostet das? Viele Kanzleien scheuen Factoring, weil sie die Kosten überschätzen.
Die drei Kostenbestandteile beim Factoring
1. Factoring-Gebühr (1,5%–3,6%): Deckt Forderungsprüfung, Forderungsmanagement, Ausfallschutz und Verwaltung ab.
2. Finanzierungszins (3,5%–6,5% p.a.): Für die Vorfinanzierung der Forderungen.
3. Einrichtungsgebühr (einmalig 500–2.000 €): Bei manchen Anbietern für Vertragsabschluss und Systemeinrichtung.
Rechenbeispiel: Kanzlei mit 500.000 € Jahresumsatz
- Factoring-Gebühr (2%): 10.000 €/Jahr
- Finanzierungszins (4,5% auf Ø 80.000 €): 3.600 €/Jahr
- Gesamtkosten: 13.600 €/Jahr
Dem gegenüber stehen Einsparungen: Kontokorrentzinsen (ca. 8.000 €), Mahnwesen (2.000–5.000 €) und Forderungsausfälle (1–3% des Umsatzes).
Wann lohnt sich Factoring?
Factoring lohnt sich besonders bei Zahlungszielen über 30 Tage, regelmäßigen Forderungsausfällen, erheblichem Mahnwesen-Aufwand und wenn Wachstum durch Liquiditätsmangel gebremst wird.
Fazit
Als regionaler Spezialist in Nordbayern erstellen wir Ihnen eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung.
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