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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Binden Sie Ihre Fachkräfte langfristig und profitieren Sie von Steuervorteilen – die bAV ist ein Win-Win für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Was ist betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber finanzierte oder bezuschusste Altersvorsorge für Mitarbeiter. Sie ist eines der wirksamsten Instrumente zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Gleichzeitig profitieren Arbeitgeber von erheblichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen.

Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15% zu leisten. Besonders für Gewerbebetriebe in Nordbayern ist die bAV ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber

Mitarbeiterbindung

Fachkräfte bleiben länger im Unternehmen – die Fluktuation sinkt um bis zu 40%.

Steuervorteile

Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar und sparen Lohnnebenkosten.

Attraktiver Arbeitgeber

Positionierung als moderner, fürsorglicher Arbeitgeber im Wettbewerb um Talente.

Soziale Verantwortung

Absicherung der Mitarbeiter im Alter – ein wichtiger Baustein der Unternehmenskultur.

Für Arbeitnehmer

Steuer- und Sozialabgabenfrei

Beiträge werden vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen – mehr Netto vom Brutto.

Arbeitgeberzuschuss

Mindestens 15% Zuschuss vom Arbeitgeber gesetzlich garantiert.

Insolvenzschutz

Ansprüche sind durch den Pensionssicherungsverein geschützt.

Portabilität

Bei Arbeitgeberwechsel kann die bAV mitgenommen werden.

Durchführungswege der bAV

Direktversicherung

Die häufigste Form: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab. Einfach, flexibel und kostengünstig.

Pensionskasse

Versicherungsförmige Einrichtung, die von mehreren Unternehmen getragen wird. Ideal für kleinere Betriebe.

Pensionsfonds

Kapitalanlagegesellschaft mit höheren Renditechancen, aber auch höherem Risiko.

Direktzusage

Der Arbeitgeber verspricht direkt eine Betriebsrente. Hohe Flexibilität, aber Rückstellungspflicht in der Bilanz.

Unterstützungskasse

Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Keine Beitragsbegrenzung, aber aufwendiger in der Verwaltung.

Praxisbeispiel aus Nordbayern

Malerbetrieb S., Regensburg

Situation: Der Malerbetrieb S. hatte Schwierigkeiten, erfahrene Maler zu halten. Die Konkurrenz in der Region war groß.

Lösung: Einführung einer bAV mit 20% Arbeitgeberzuschuss für alle Mitarbeiter. Zusätzlich wurde eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit eingeführt (bis zu 30% nach 5 Jahren).

Ergebnis: Die Fluktuation sank von 35% auf 8%. Alle 8 Mitarbeiter blieben dem Betrieb treu. Die Arbeitgebermarke wurde gestärkt – 12 Bewerbungen im Folgejahr statt zuvor 2.

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Hinweis: Regiofactor Nordbayern (Marco Ulli Schuhmann) ist ein unabhängiger Factoring-Vermittler – kein Kreditinstitut im Sinne des KWG. Wir kaufen selbst keine Forderungen an und benötigen daher keine BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG. Alle Factoring-Leistungen werden durch unsere lizenzierten Partnerinstitute erbracht.

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